Financial Fair Play erklärt: Regeln, Grenzwerte und Sanktionen
Financial Fair Play 2026/27: die drei UEFA-Regeln, die Kaderkostengrenze von 70 Prozent, die Strafen von 2025 und 2026 und die Vorgaben der nationalen Ligen.


Financial Fair Play ist das Regelwerk der UEFA, mit dem Klubs im Rahmen ihrer Fußballerlöse wirtschaften sollen, statt sich auf unbegrenzte Eigentümerzuschüsse oder unbezahlte Rechnungen zu stützen. Die UEFA billigte das Konzept im September 2009 und das Reglement am 27. Mai 2010. Die Überprüfung begann 2011, die ersten Strafen wegen überfälliger Schulden folgten 2012 und die ersten wegen zu hoher Verluste im Mai 2014. 2026/27 gelten die Regeln für die Klubs der Champions League, der Europa League und der Conference League.
Am 7. April 2022 verabschiedete die UEFA das Reglement zur Klublizenzierung und finanziellen Nachhaltigkeit, nach eigener Darstellung die erste große Reform dieser Regeln seit ihrer Einführung 2010. Es trat im Juni 2022 in Kraft und wurde schrittweise eingeführt: 2022/23 galt noch die alte Break-even-Rechnung. Danach sank die Kaderkostengrenze in Stufen: 90 Prozent 2023/24, 80 Prozent 2024/25 und 70 Prozent 2025/26. Das Reglement ruht auf drei Säulen: Solvenz, die überfällige Schulden verbietet; Stabilität, gemessen an der Regel zum Fußballergebnis; und Kostenkontrolle, gemessen an der Kaderkostenquote. Die für 2026/27 gültige Fassung wurde am 20. Mai 2026 verabschiedet und trat am 1. Juni in Kraft.
| Regel 2026/27 | Was die UEFA prüft | Grenze | Wer sie einhalten muss |
|---|---|---|---|
| Solvenz | Schulden bei anderen Klubs aus Transfers, bei Spielern und Angestellten, bei Finanzämtern und Sozialversicherungsträgern für Abgaben auf Löhne und Gehälter und bei der UEFA | Keine überfälligen Schulden am 15. Juli, 15. Oktober und 15. Januar | Alle Klubs der drei Wettbewerbe |
| Fußballergebnis | Fußballerträge minus Fußballaufwand, addiert über die Geschäftsjahre mit Abschluss 2024, 2025 und 2026 | Verlust bis zu 5 Millionen Euro oder bis zu 60 Millionen Euro, wenn Eigentümergeld oder Eigenkapital des Klubs die Differenz deckt | Klubs der drei Wettbewerbe, außer solchen mit Personalkosten unter 5 Millionen Euro in jedem der beiden vorangegangenen Geschäftsjahre |
| Kaderkosten | Gehälter von Spielern und Cheftrainer, Abschreibungen auf Transfers, Leihgebühren und Beraterhonorare, geteilt durch die Erlöse | Bis zu 70 Prozent der Erlöse im Kalenderjahr 2026 | Klubs der Ligaphase, außer solchen mit Personalkosten unter 30 Millionen Euro in jedem der beiden letzten Geschäftsjahre |
Was in die Rechnung eingeht
Bei der Regel zum Fußballergebnis stehen auf der einen Seite Ticketerlöse, Sponsoring, Medienerlöse, UEFA-Prämien und Gewinne aus Spielerverkäufen, auf der anderen Gehälter, Abschreibungen auf Transfers, Betriebs- und Finanzierungskosten. Abschreibungen auf Stadion und Trainingszentrum bleiben außen vor, weil die UEFA diese Investitionen fördern will. Bleibt Eigentümergeld oder Eigenkapital übrig, wenn der Spielraum auf 60 Millionen angehoben ist, kann ein finanziell gesunder Klub ohne Vergleich und ohne Verstoß oder Strafe der UEFA ihn um bis zu 10 Millionen Euro pro Geschäftsjahr erweitern. Ausgaben für Nachwuchs, Frauenfußball und soziale Projekte zählen dagegen mit, doch sie dürfen bis zur Höhe des dann noch verbleibenden Eigentümergelds oder Eigenkapitals vom Verlust abgezogen werden. Und jede Einnahme, ob von einem Unternehmen aus dem Umfeld des Eigentümers oder nicht, wird nur zum Marktwert angesetzt: Was darüber hinausgeht, gilt als Eigentümerzuschuss.
Eine Ablösesumme fließt nicht auf einen Schlag in die Rechnung, sondern verteilt über die Vertragslaufzeit, höchstens aber über fünf Jahre; so schreibt es die UEFA seit dem 1. Juli 2023 vor. Ein Achtjahresvertrag, der nach diesem Datum unterschrieben wurde, wird in der UEFA-Rechnung also über fünf Jahre abgeschrieben, und Vertragsverlängerungen unterliegen derselben Beschränkung. Bei einem Spielertausch darf der Verkaufserlös des abgegebenen Spielers nicht über dessen Buchwert zuzüglich erhaltener Zahlungen angesetzt werden; das Geschäft bringt also keinen Gewinn über dieses Geld hinaus. Die Fassung von 2026 wertet auch gegenläufige Transfers, die im Abstand von höchstens 45 Tagen vereinbart werden, als Tausch. Zwischen verbundenen Klubs, etwa solchen mit demselben Eigentümer, verbucht der Käufer die Kosten zum höheren Wert aus gezahltem Preis und Buchwert beim abgebenden Klub. Der Verkäufer verbucht den Erlös zum niedrigeren Wert aus erhaltenem Preis und Buchwert.
Von Geldstrafen bis Ausschluss
Der Sanktionskatalog der UEFA reicht von Verwarnung und Verweis über Geldstrafen, Punktabzüge, einbehaltene Prämien, Registrierungsverbote für neue Spieler und begrenzte Kaderlisten bis zum Ausschluss von Wettbewerben und zur Aberkennung eines Titels. Wer über der Kaderkostengrenze liegt, zahlt eine Geldstrafe, die sich nach der Höhe der Überschreitung und der Zahl der Verstöße in der laufenden und den drei vorherigen Spielzeiten richtet und von den UEFA-Prämien einbehalten wird; bei einem schweren Verstoß kommen weitere Maßnahmen hinzu. Wer die Verlustgrenze reißt, erhält eine Geldstrafe und schließt, wenn der Verstoß weder gering noch vorübergehend ist, meist einen Vergleich mit einer festen Geldstrafe, einer an Ziele gebundenen bedingten Strafe und Beschränkungen bei neuen Spielern. Bricht er ihn, riskiert er den Ausschluss. Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat Strafen teils bestätigt, teils aufgehoben: Er hielt den Ausschluss des FC Málaga aus der Europa League 2013/14 aufrecht und hob den des AC Mailand 2018 auf. 2020 kippte er den Ausschluss von Manchester City und senkte die Geldstrafe von 30 auf 10 Millionen Euro, wobei ein Teil der Vorwürfe nach der Fünfjahresfrist verjährt war.
Am 4. Juli 2025 verkündete die UEFA mit der ersten Prüfung der Regel zum Fußballergebnis Vergleiche mit dem FC Chelsea (80 Millionen Euro an Strafen, davon 20 Millionen fest), dem FC Barcelona (60 Millionen), Olympique Lyon (50 Millionen), Aston Villa (20 Millionen) und Hajduk Split. Den FC Porto belegte sie mit einer Strafe von 5 Millionen. Wegen zu hoher Kaderkosten, damals bei einer Grenze von 80 Prozent, wurden der FC Chelsea (11 Millionen), Aston Villa (6 Millionen), Beşiktaş Istanbul und Panathinaikos Athen bestraft. Im Juni 2026 wurden für 2025, das erste mit der 70-Prozent-Grenze gemessene Jahr, elf Klubs wegen einer Überschreitung bestraft, und Juventus Turin (20 Millionen) sowie Newcastle United (10 Millionen) schlossen Vergleiche nach der Regel zum Fußballergebnis. Der FC Bologna und der SSC Neapel lagen ebenfalls über 70 Prozent, entgingen aber einer Strafe, weil ihr Überschuss beim Fußballergebnis die Überschreitung ausglich. Und die UEFA entschied, Olympique Marseille, das am Endziel eines Vergleichs gescheitert war, werde vom nächsten europäischen Klubwettbewerb ausgeschlossen, für den es sich in den folgenden drei Spielzeiten qualifiziere, falls es das Ziel 2026/27 nicht erreiche.
| Bestraft wegen einer Kaderkostenquote über 70 Prozent im Jahr 2025 | Geldstrafe | Davon bedingt | Weitere Maßnahme |
|---|---|---|---|
| RC Straßburg | 25 Millionen Euro | 12 Millionen Euro | Eingeschränkte Neuregistrierungen 2026/27 |
| Aston Villa | 22,5 Millionen Euro | 15 Millionen Euro | Eingeschränkte Neuregistrierungen 2026/27 |
| Fenerbahçe Istanbul | 7 Millionen Euro | - | - |
| AC Florenz | 6 Millionen Euro | - | - |
| Olympique Marseille | 4 Millionen Euro | - | - |
| AS Rom | 4 Millionen Euro | - | - |
| FC Chelsea | 3 Millionen Euro | 2 Millionen Euro | - |
| Newcastle United | 3 Millionen Euro | - | - |
| Nottingham Forest | 2,5 Millionen Euro | - | - |
| AEK Athen | 500.000 Euro | - | - |
| OGC Nizza | 450.000 Euro | - | - |
In den nationalen Ligen
Jede Liga hat ihr eigenes Regelwerk, und es deckt sich nicht mit dem der UEFA. In der Premier League wurden die Rentabilitäts- und Nachhaltigkeitsregeln 2026/27 durch eine Kaderkostengrenze von 85 Prozent der Fußballerlöse samt Transfersaldo ersetzt, ergänzt um Tests zu Betriebskapital, Liquidität und Eigenkapital. Ein Klub über 85 Prozent muss mit einer Abgabe rechnen, die erst für Verstöße ab 2027/28 fällig wird, und wer die rote Schwelle überschreitet, die bei 115 Prozent der Erlöse beginnt, verliert sechs Punkte, dazu einen weiteren je 6,5 Millionen Pfund darüber. Auch die Championship stellte 2026/27 auf eine Kaderkostengrenze um. LaLiga setzt jedem Klub eine Kaderkostengrenze und registriert in keinem Transferfenster einen Spieler, mit dem sie überschritten würde. Die DFL erteilt die Lizenz nur, wenn die Liquidität bis zum Saisonende nachgewiesen ist, und die französische DNCG kann Gehaltsbudgets begrenzen, Transfers verbieten und Zwangsabstiege verhängen. In Italien prüft seit Oktober 2025 eine per Gesetz geschaffene unabhängige Kommission die Bilanzen, und ab dem Sommer-Transferfenster 2026 blockiert in der Serie A eine Personalkostenquote über 0,7 den Transfermarkt. In Brasilien gilt seit dem 1. Januar 2026 das Finanznachhaltigkeitssystem des Verbands CBF, angewandt von der Agentur ANRESF.
| 2026/27 | Wer kontrolliert | Wichtigste Regel | Folgen bei Verstößen |
|---|---|---|---|
| UEFA | Finanzkontrollkammer für Klubs | Keine überfälligen Schulden, Verlustgrenze und Kaderkosten bis 70 Prozent | Geldstrafe, Vergleich mit Zielen, eingeschränkte Neuregistrierungen und Ausschluss |
| England | Premier League und in der Championship die EFL | Kaderkosten bis 85 Prozent der Erlöse | In der Premier League Abgabe über 85 Prozent (für Verstöße ab 2027/28) und Punktabzug über der roten Schwelle; in der Championship Registrierungssperre |
| Spanien | LaLiga | Kaderkostengrenze für jeden Klub | Ein Spieler, mit dem die Grenze überschritten würde, wird nicht registriert |
| Deutschland | DFL | Lizenz mit gesicherter Liquidität bis zum Saisonende | Lizenz verweigert oder unter Bedingungen erteilt |
| Frankreich | DNCG | Prüfung von Bilanz und Budget in jeder Saison | Begrenztes Gehaltsbudget, Transferverbot und Zwangsabstieg |
| Italien | FIGC, mit einer unabhängigen Kommission | In der Serie A Personalkostenquote bis 0,7 | Gesperrter Transfermarkt in der Serie A |
| Brasilien | CBF, über die Agentur ANRESF | Keine überfälligen Schulden und Grenzen in der Übergangsphase | Von der Verwarnung bis zu Punktabzug und Zwangsabstieg |
Als die UEFA das Konzept 2009 billigte, wollte sie nach eigenen Worten die finanzielle Fairness in den europäischen Wettbewerben und die langfristige Stabilität des Klubfußballs verbessern. Kein Klub sollte wiederholt mehr ausgeben, als er einnimmt, und Investitionen in Nachwuchs und Infrastruktur sollten Vorrang vor spekulativen Ausgaben haben. In Deutschland erhielten für 2026/27 alle 36 sportlich qualifizierten Klubs der Bundesliga und der 2. Bundesliga die Lizenz; im April hatte die DFL einigen Bewerbern noch Bedingungen gestellt. Wer während der Saison Insolvenz anmeldet, verliert neun Punkte.
Drei Irrtümer halten sich hartnäckig. Financial Fair Play schließt reiche Eigentümer nicht aus, doch ihr Geld deckt Verluste nur innerhalb der Grenzen der Regel, dazu Ausgaben für Nachwuchs, Frauenfußball und soziale Projekte, und es muss tatsächlich beim Klub ankommen: Ein Finanzierungsversprechen zählt nicht. Es ist auch keine feste Gehaltsobergrenze, sondern eine Grenze für die Kaderkosten im Verhältnis zu den Erlösen, 2026/27 bei 70 Prozent. Und wer die UEFA-Prüfung besteht, ist nicht automatisch auch in der eigenen Liga regelkonform: 2026/27 misst die Premier League die Kaderkosten pro Saison statt wie die UEFA pro Kalenderjahr und hat eigene Tests für Betriebskapital, Liquidität und Eigenkapital. Die Punktabzüge für den FC Everton und Nottingham Forest 2023/24 etwa gingen auf Regeln der Liga zurück, nicht auf die UEFA.
Macht das Financial Fairplay den Fußball gerechter?
In diesem Ratgeber hieß es, Investitionen in Frauenfußball und soziale Projekte würden ausdrücklich herausgerechnet; nach dem 2022 verabschiedeten Reglement zählen diese Ausgaben mit und dürfen nur vom Verlust abgezogen werden, wenn Eigentümergeld oder Eigenkapital sie deckt. Es hieß auch, Ablösesummen würden über die Vertragslaufzeit verteilt, was die Mode extrem langer Verträge erkläre; seit dem 1. Juli 2023 begrenzt die UEFA diese Verteilung auf fünf Jahre. Und die englischen Rentabilitätsregeln wurden als geltendes nationales System genannt; seit 2026/27 gelten sie weder in der Premier League noch in der Championship.
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Häufige Fragen
- Was ist Financial Fair Play?
- Es ist das Regelwerk der UEFA, mit dem Klubs im Rahmen ihrer Fußballerlöse wirtschaften sollen. Das Reglement stammt aus dem Jahr 2010 und wurde 2022 mit drei Säulen neu gefasst: Solvenz, Stabilität und Kostenkontrolle. 2026/27 gilt es für die Klubs der Champions League, der Europa League und der Conference League.
- Verbietet Financial Fair Play reiche Klubbesitzer?
- Nein. Eigentümergeld darf Verluste bis 60 Millionen Euro über drei Geschäftsjahre decken, bei gesunden Finanzen bis zu 30 Millionen Euro mehr, wenn es wirklich beim Klub ankommt, und teure Transfers sind erlaubt, abgeschrieben über höchstens fünf Jahre. Aber 2026/27 dürfen die Kaderkosten 70 Prozent der Erlöse nicht übersteigen.
- Was passiert, wenn ein Klub gegen Financial Fair Play verstößt?
- Wer die Kaderkostengrenze überschreitet, zahlt eine gestaffelte Geldstrafe aus den UEFA-Prämien; im Juni 2026 traf das elf Klubs. Wer die Verlustgrenze reißt, wird bestraft und schließt bei größeren, nicht nur vorübergehenden Verstößen meist einen Vergleich mit Zielen und weniger Neuregistrierungen; bricht er ihn, droht der Ausschluss.
- Wie hoch ist die Kaderkostengrenze der UEFA 2026/27?
- Sie liegt bei 70 Prozent der Erlöse. Erfasst werden Gehälter von Spielern und Cheftrainer, Abschreibungen auf Transfers, Leihen und Beraterhonorare. Die Grenze lag 2023/24 bei 90 und 2024/25 bei 80 Prozent und gilt für Klubs der Ligaphase, außer solchen mit Personalkosten unter 30 Millionen Euro in jedem der beiden letzten Geschäftsjahre.
- Gelten in der Premier League noch die Rentabilitäts- und Nachhaltigkeitsregeln?
- Nein. 2026/27 ersetzte die Premier League sie durch eine Kaderkostengrenze von 85 Prozent der Fußballerlöse samt Transfersaldo, kann alte Verstöße aber weiter ahnden. Über 85 Prozent droht für Verstöße ab 2027/28 eine Abgabe, und ein Klub über der roten Schwelle, die bei 115 Prozent beginnt, verliert Punkte.






